Gebührenordnung
Stand 01.01.1212
Homöopathie
Erstanamnese (Erstgespräch zur Erfassung des persönlichen Gesamtbildes -
Dauer ca. 1-2 Std.) sowie anschließender Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia medica-Abgleich zur Arzneimittelverordnung
- Erwachsene 145 €
- Kinder und Jugendliche (4-18 Jahre) 109 €
- Kleinkinder (1-3 Jahre) 99 €
- Babies (bis zum 1. Geburtstag)
89 €
und der anschließenden Ausarbeitungszeit - Stundensatz 60 €
Ortho-Bionomy
manuelle und energetische Behandlung nach Arthur-Lincoln Pauls
Dauer ca. 40 - 70 Minuten (je nach Erfordernis) 40 €
Behandlung von Lernschwierigkeiten (außerhalb bzw. zusätzlich zu der homöopathischen Behandlung
Test zur Überprüfung der Verfügbarkeit, der zum Lernen notwendigen
"Werkzeuge" (Dauer ca. 1 - 1,5 Std.) 40 €
Beratung mit Aufstellung eines Übungsplanes und Einweisung in die
entsprechenden Übungen (Brain-Gym, u.a.)/Folgeberatungen - Stundensatz 40 €
Erstattungsfähigkeit der Heilpraktikerkosten
Heilpraktikerbehandlungen werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, d.h. die Behandlungen beim Heilpraktiker müssen in den meisten Fällen privat gezahlt werden.
Ausnahme:
- Private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
- Private Krankenversicherungen, die einen Anteil für Heilpraktikerkosten einschließen
- Beihilfe (nicht im Sauerland)
In diesen Fällen wird Ihnen ein Teil der Kosten erstattet. Meine Rechnungen werden grundsätzlich entsprechend den Ziffern der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet, so dass die Voraussetzungen zu Erstattung von Teilbeträgen gegeben sind.
Die Höhe der übernommenen Kosten ist bei den jeweiligen Versicherungen unterschiedlich.
Die Gebühren werden mit der Leistung bzw. Rechnungsstellung fällig, unabhängig von der Erstattung durch PKV oder Beihilfe. Die genauen Beträge richten sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und können daher von den Beträgen der GebüH abweichen. Lerntherapie ist nicht erstattungsfähig, da in der GeBüH keine Ziffer dafür enthalten ist.
Alle meine Patienten erhalten eine Rechnung, die sie bei der Steuererklärung als Sonderausgaben (sofern der MindestGesamtbetrag erreicht wurde) absetzen können.
Naturheilpraxis Silke Burzlaff (HP)
